Allgemeine Behandlungsbedingungen
Hausarztpraxis am Eickener Markt
Stand: 01.07.2025
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten für alle Patient:innen der Hausarztpraxis am Eickener Markt. Sie regeln die Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung sowie organisatorische Abläufe und die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
2. Terminvergabe und Nichterscheinen
In unserer Praxis legen wir großen Wert auf eine reibungslose Terminplanung, um für alle Patienten Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.
Terminvereinbarung: Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Ausnahme: Bei gravierenden Notfällen können Sie selbstverständlich auch ohne Termin kommen.
Akutsprechstunde: Für akute Beschwerden bieten wir kurzfristig einen Akut-Termin (ca. 5 Min.) an, täglich von 10:00 bis 11:00 Uhr. Auch hierfür ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich.
Nicht-akute Beschwerden:
- Standard-Termin (ca. 10 Min.): Für normale Behandlungen und einfache Anliegen.
- Spezial-Termin (ca. 15–20 Min.): Für ausführliche Gespräche, komplexe Diagnostik oder Vorsorgen.
Absage von Terminen: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus.
3. Rezeptbestellung und -ausgabe
Rezepte können persönlich, telefonisch oder online über unser Bestellformular bestellt werden. Zur Ausstellung ist das Einlesen Ihrer Versichertenkarte einmal pro Quartal zwingend erforderlich.
4. Datenschutz und Schweigepflicht
Alle persönlichen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
5. Kassen-, Privat- und Selbstzahlerleistungen
Gesetzlich Versicherte (GKV): Leistungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Privatversicherte (PKV) & Beihilfe: Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Praxis und der behandelten Person (Patient:in) zustande. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Versicherungstarif. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen in voller Höhe von der PKV oder Beihilfe erstattet werden – insbesondere bei präventiven, diagnostischen oder alternativmedizinischen Maßnahmen. Die Honorarforderung der Praxis ist unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung stets in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Selbstzahlerleistungen (IGeL): Wunschleistungen (z. B. Gefäß-Ultraschall, Infusionen, Atteste sowie Laboruntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind) werden ebenfalls nach GOÄ abgerechnet. Wir informieren Sie vorab transparent über die Kosten.
Laborleistungen: Im Rahmen der Diagnostik arbeiten wir mit dem Labor Wisplinghoff zusammen. Sofern Laborleistungen erbracht werden, die nicht über die GKV abgerechnet werden können, erhalten Sie hierfür in der Regel eine separate Rechnung.
6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Privatleistungen und IGeL-Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Als Patient:in sind Sie unser Vertragspartner und damit persönlicher Schuldner des Honorars.
Sofern wir eine externe ärztliche Verrechnungsstelle mit der Fakturierung beauftragen, erfolgt die Zahlung direkt an diese. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren zu erheben.
7. Verhalten in der Praxis
Gegenseitiger Respekt ist Grundvoraussetzung. Beleidigendes oder aggressives Verhalten gegenüber unserem Team wird nicht geduldet. In den Räumen besteht Rauchverbot; Mobiltelefone sind bitte auf lautlos zu stellen.
8. Haftung und Schlussbestimmungen
Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände in der Praxis übernehmen wir keine Haftung.
Mit Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen Sie diese Bedingungen an. Änderungen werden durch Aushang oder auf unserer Website bekannt gegeben.
